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BF 17 - begleitetes Fahren

Soll dies die neue Freiheit sein? Nein, es geht um die Sicherheit von Fahranfängern.

Fahranfänger sind die Risikogruppe Nummer eins auf der Straße.

Ursache für die Häufung der Unfälle sind oft Fahrfehler, die an einer mangelnden Fahrpraxis liegen. Der Führerschein ist die Lizenz zum Alleinfahren. Doch dies ist nach der Fahrschule auch eine radikale Umstellung. Jetzt sitzt nicht mehr der Fahrlehrer daneben und das eigene oder das Auto der Eltern ist meist auch ein anderes, als der Fahrschulwagen.

Anfänger sind auch nach dem Führerscheinerwerb eher mit der Suche nach dem Scheibenwischer, der Beleuchtung und dem richtigen Gang beschäftigt als mit den Straßenverhältnissen.

Hier setzt das Konzept des begleiteten Fahrens an. Statt die Fahrer allein zu lassen, soll ein Partner an der Seite Tipps, Hinweise und eigene Erfahrungen weitergeben.

Die Voraussetzungen:

Als Fahranfängerin oder Fahranfänger

Ziel ist, dass Sie sicher Auto fahren. Gemeinsam können wir es erreichen. Das Unfallrisiko 18- bis 20-jähriger Fahranfänger ist in Deutschland sehr hoch. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins. Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehören: Sich mit anderen im Straßenverkehr durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen, das Geschehen auch neben der Fahrbahn zu erfassen, letztlich vorausschauend zu fahren. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt, sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.

Sie müssen immer Ihre Prüfbescheinigung und einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Wenn Sie fahren, halten Sie sich bitte an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld droht und Ihre Fahrerlaubnis widerrufen werden kann.

Fahren Sie nie ohne eine in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragene Begleitperson. Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!

Als Begleiterin oder Begleiter

Nur in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannte Begleitpersonen dürfen die Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten. Helfen auch Sie mit, das Unfallrisiko zu senken, werden Sie Partner der Fahranfängerin oder des Fahranfängers!

Wichtig: Sie haben keine Ausbildungsfunktion. Auch dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungen der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingriffen, diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer. Als Begleitperson, wenn Sie zudem noch Halter des benutzten Fahrzeugs sind, haben Sie jedoch gewisse Aufsichtspflichten, auch wenn die oder der 17-jährige am Steuer bald volljährig ist. Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder das durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver). Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt auch in einer entspannten Atmosphäre stattfindet. Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit und...

... begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger gestritten haben!

Als Halterin oder Halter des benutzten Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer ihren Führerschein mit sich.

Teilen Sie der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren im Rahmen des Modellversuchs benutzt wird.

Sie haben noch weitere Fragen zu diesem Thema? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an
(0 47 21 – 5 16 14 / 0 47 22 – 10 41 oder 01 71 – 8 80 87 53) und wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.